Wir verfügen über eine langjährige Erfahrung in der Beratung von Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Selbständigen in arbeitsrechtlichen Fragen. Zudem beraten wir Führungskräfte in sämtlichen arbeitsrechtlichen Fragen, etwa in Bezug auf ihre Anstellungsverträge, ihr Verhältnis zum weiteren Management oder zu den Gesellschaftern sowie bei insolvenzrechtlich relevanten Sachverhalten.
Ein weiterer Schwerpunkt unserer arbeitsrechtlichen Praxis liegt in der Schaffung von arbeitsrechtlichen Strukturen und Klärung von Fragen im Rahmen von Unternehmensgründungen, Unternehmenskäufen und -verkäufen sowie bei Umwandlungen. Auch gestalten und verhandeln wir - insbesondere bei durchzuführenden Betriebsveräußerungen oder -änderungen - tarifrechtliche Vereinbarungen oder solche des Mitbestimmungs- und Betriebsverfassungsrechtes.
Schließlich verfügen unsere Rechtsanwälte über eine langjährige Erfahrung in der Prozessführung vor allen Arbeits- und Landesarbeitsgerichten.
Unsere arbeitsrechtliche Praxis bezieht sich insbesondere auf folgende Bereiche: