Im Handels- und Gesellschaftsrecht verfügen unsere Rechtsanwälte über eine besondere Expertise. Zu unseren Mandanten in diesem Bereich gehören vor allem mittelständisch geprägte und familiengeführte Unternehmen, die wir in allen Fragen des Gesellschaftsrechts, insbesondere des Aktien-, GmbH- und Personengesellschaftsrechts sowie des Konzernrechts, unterstützen. Unsere Beratung umfasst beispielsweise die Gründung und Umstrukturierung von Gesellschaften, die Vorbereitung und Durchführung von Gesellschafter- und Hauptversammlungen, die Gestaltung und Änderung von Satzungen oder Gesellschaftsverträgen sowie die Durchführung sonstiger Kapitalmaßnahmen. Darüber hinaus unterstützen wir unsere Mandanten bei der Vorbereitung und Durchführung etwaig beabsichtigter Wechsel in der Geschäftsführung oder -leitung, bei der Erstellung und Implementierung von Mitarbeiterbeteiligungsmodellen sowie bei der Klärung haftungsrechtlicher Fragen im Zusammenhang mit Geschäftsführern, Vorständen und sonstigen Führungskräften.
Zu den Schwerpunkten unserer Beratung im Handels- und Gesellschaftsrecht zählen insbesondere: